Was der Staat übernimmt.
Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt einen erheblichen Teil der Kosten erstattet — die Erdwärmebohrung eingeschlossen.
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die BEG-Reform vom 21.07.2026. Verbindlich ist immer der Bescheid der Förderstelle — nicht diese Seite.
Bis zu 70 % zahlt der Staat.
Der Umstieg auf Erdwärme wird bezuschusst. Wir rechnen vor der Bohrung durch, was übrig bleibt — und übernehmen die Antragsunterlagen.
- 30 %
- GRUNDFÖRDERUNGFür jede förderfähige Wärmepumpe.
- +16 %
- KLIMA-BONUSBeim frühzeitigen Tausch der alten Öl- oder Gasheizung — sinkt ab 2027.
- +40 %
- EINKOMMENS-BONUSJe nach Haushaltseinkommen gestaffelt (40/30/10 %).
Beispielwerte, kein Angebot. Stand BEG-Reform 21.07.2026: Zuschuss gedeckelt auf 70 % von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten (bis 80 % bei niedrigem Einkommen).
Was in die Rechnung darf.
Nicht nur die Wärmepumpe zählt — auch die Bohrung und der Rückbau der alten Anlage.
- Anschaffung der neuen Wärmepumpe
- Installation, Einstellung und Inbetriebnahme
- Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage samt Tanks
- Optimierung des Heizungsverteilsystems, hydraulischer Abgleich
- Pufferspeicher
- Fachplanung und Baubegleitung
Was in Ihrem Fall zusammenkommt, sagen wir Ihnen nach sechs Fragen — inklusive einer ersten Förder-Einschätzung.
Erdwärme anfragen →Fangen wir mit sechs Fragen an.
Sie beantworten die Fragen zu Ihrem Grundstück, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Tiefe, Aufwand und Förderung.