Was der Staat übernimmt.
Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt einen erheblichen Teil der Kosten erstattet — die Erdwärmebohrung eingeschlossen.
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die BEG-Reform vom 21.07.2026. Verbindlich ist immer der Bescheid der Förderstelle — nicht diese Seite.
Förderung und Rechenbeispiel.
Der Umstieg auf Erdwärme wird bezuschusst. Wir rechnen vor der Bohrung durch, was übrig bleibt — und übernehmen die Antragsunterlagen.
- 30 %
- GRUNDFÖRDERUNGFür jede förderfähige Wärmepumpe in einem bestehenden Haus.
- +16 %
- KLIMA-BONUSWenn Sie selbst im Haus wohnen und eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Gilt für Anträge bis 31.01.2027, danach sinkt er.
- +40 %
- EINKOMMENS-BONUSFür Selbstnutzer, je nach Haushaltseinkommen gestaffelt (40 / 30 / 10 %).
Erst beantragen, dann beauftragen. Förderstelle ist die KfW (Programm 458). Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag fest vergeben, oder der Vertrag gilt erst mit der Förderzusage.
Beispielwerte, kein Angebot. Angenommen: Sie wohnen selbst im Haus, ersetzen eine Ölheizung und beantragen bis 31.01.2027, ohne Einkommens-Bonus. Mit Einkommens-Bonus sind bis zu 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Stand BEG-Reform 21.07.2026.
Förderfähige Kosten.
Nicht nur die Wärmepumpe zählt — auch die Bohrung und der Rückbau der alten Anlage.
- Anschaffung der neuen Wärmepumpe
- Installation, Einstellung und Inbetriebnahme
- Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage samt Tanks
- Optimierung des Heizungsverteilsystems, hydraulischer Abgleich
- Pufferspeicher
- Fachplanung und Baubegleitung
Was in Ihrem Fall zusammenkommt, sagen wir Ihnen nach sechs Fragen — inklusive einer ersten Förder-Einschätzung.
Erdwärme anfragen →Kostenlose Anfrage in sechs Fragen.
Sie beantworten die Fragen zu Ihrem Grundstück, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Tiefe, Aufwand und Förderung.