Förderung und Investment

 

Vom Staat gefördert

Aktuell wird der Einsatz von Sole- und Wasser- Wärmepumpen staatlich gefördert: Bis zu 17.500,- Euro für Neubauten und bis zu 22.500,- Euro für Heizungssanierungen im Bestand.

Die Kosten sind gut finanzierbar

Trotzdem die Anschaffungskosten einer geothermischen Anlage ca. 40 Prozent über denen einer Gas- oder Ölheizungsanlage liegen, rechnet sich die Erdwärme langfristig, denn Sie sparen Jahr für Jahr bei den Betriebskosten. Der Kostencheck ergab: Sowohl beim Einsatz im Neubau als auch bei einer Modernisierung im Altbau ist die Wärmepumpe unschlagbar günstig.

Nutzen Sie Förderungen
des Staates

Was sind förderfähige Kosten?

Nach neusten Angaben der BAFA können folgende „tatsächlich entstandene Kosten für die Förderung angesetzt werden:

  • Anschaffungskosten für die neue Heizung
  • Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
  • folgende notwendige Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung:
    • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. ggf. Tanks
    • Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
    • notwendige Wanddurchbrüche
    • Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
    • Schornsteinsanierung
    • Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern
  • Kosten für die Errichtung eines Staubabscheiders oder einer Einrichtung zur Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen
  • Ausgaben für die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage

Die förderfähigen Kosten, die anerkannt werden können, sind begrenzt:

  • bei Gebäuden, die überwiegend dem Wohnen dienen (Wohngebäude), können max. 50.000 Euro pro Wohneinheit anerkannt werden,
  • bei Gebäuden, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen (Nichtwohngebäude), können max. 3,5 Mio. Euro pro Gebäude anerkannt werden.

Werden Unternehmen nach der AGVO gefördert, sind nur die Mehrkosten der beantragten Maßnahme gegenüber einer technisch und wirtschaftlich realistischen weniger umweltfreundlichen Alternative (Investitionsmehrkosten) förderfähig.

Grundsätzlich können hier die Bruttokosten, d.h. inklusive Umsatzsteuer, angesetzt werden. Allerdings können vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller nur die Nettokosten geltend machen.“

Den Antrag für die staatlichen Zuschüsse finden Sie unter www.bafa.de.

 

Weitere Förderprogramme sind

  • Energiesparberatung vor Ort (BAFA)
  • KfW-CO2
  • Gebäudesanierungsprogramm (Zuschuss/Kredit)
  • KfW Ökologisch Bauen
  • KfW-Wohnraum Modernisieren
  • Steuerbonus für Handwerksleistungen sowie
  • die spezifischen Fördermaßnahmen der verschiedenen Bundesländer

Haben Sie Fragen zur Finanzierung?